[GER] Facebook: data tracking

Hallo deusch-sprachige Crossfire community.

Ich bin gerade auf eine Informationslücke gestossen und brauche Hilfe. Vielleicht kann mir der eine oder andere helfen.

Bekanntlich wird beim Zugriff auf die Facebook-Seite eine Software an den Rechner geschickt und unter Cookies installiert, die dann alle Web-Zugriffe trackt und diese Daten zu Facebook-Datenbanken abschickt.

Ich habe keine Ahnung, ob das heute immer noch so bzw. unter welchen Bedingungen der Fall ist, aber hierzu hätte ich folgende Fragen:

- Mit welchen gesetzlichen Regelungen wird das so akzeptiert? Laut BDSG ist eine Datenaufnahme nur unter Einwilligung des Users möglich bzw. wenn ein Nutzungsgrund für diese Daten klar und deutlich angegeben wurde. Ich glaube, in einer ähnlicher Form ist das Gesetz auch in USA bzw. EU formuliert.

- Wie wird das gesetzlich international geregelt? Gilt hier nur ein einziges Gesetz für alle Staaten, oder muss sich Facebook unbedingt an die Regeln der einzelnen Länder anpassen, je nach dem, von wo man auf die Seite zugreift?

- Kennt jemand irgendwelche Quellen, was innerhalb der letzten Jahre in Deutschland auf gesetzlicher Ebene unternommen wurde, um die Sicherheit der Privatsphäre der Bürger in den sozialen Netzwerken zu verbessern?

Bin sehr dankbar für nützliche Infos!
Comments
52
ich sag nur: AGB's ;)
in AGB's ist nichts ähnliches verankert, was data tracking angeht - soweit mir bekannt ist.
Und die Software wurde/wird ja auch ohne die Anmeldung installiert. Es reicht(e) ein einziger Zugriff auf die Facebook-Seite.
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soweit dir bekannt ist? hast du die agbs überhaupt schonmal vollständig gelesen? es kommt zumindestes nicht so rüber. und dann solltest du dir auch selbst die mühe machen und selber nachlesen.

2. selbst wenn es nicht drinsteht, zwingt dich facebook zu keinem zeitpunkt auf ihre seite zu gehen und sie zu nutzen, du willst/musst es... ob das ganze dabei - wenn denn so praktiziert, legitim ist oder nicht, ist wiederum eine vollkommen andere frage. die wohl nicht so einfach zu beantworten ist.
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agb's sind eh vollkommen hinfällig, was "überraschende" klauseln anbelangt, deshalb liest man diese ja auch nicht
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gegen AGBs hat man keine Chance
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AGBs können nicht von bindendem recht abweichen. Selbst wenn du unterschreibst, sind die das bindende recht verstossende klauseln null und nichtig
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Gibt es etwas konkretes in den Facebook AGB's, was dem Recht nicht entspräche? Soweit ich verstanden habe, sind ihre AGB's zwar ok, aber eben werden sie von ihnen nicht eingehalten. Wie siehst du das?
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ich bin zwar jurist, muss aber beschämt zugeben dass ich die agb nicht gelesen habe. Dass manche klauseln nicht dem gültigen (und vor allem bindendem) EU recht nicht entsprechen steht ausser frage. Das ist aber nur von belang wenn irgend jemand vor gericht wegen dieser klausel zieht (wie heisst es so schön: wo kein kläger, da kein richter). Würde dieser jemand recht vor gericht bekommen, so wäre es für fb ein leichtes, den kläger auszubezahlen und die klausel einfach umzuformulieren. Die einzig wirksame methode wäre eine verordnete sperre durch die eu-komission oder eine abmeldung aller user die ihre persönlichkeitsrechte gefährdet sehen.

Das ist zwar alles sehr entmutigend, ich weiss aber nicht ob du bemerkt hast, dass wenn du eine anwendung benutzt, dich facebook direkt fragt, ob du der anwendung erlauben möchtest, zugriff auf deine tätigkeiten zu bekommen. Das ist meiner meinung nach schon ein grosser fortschritt, denn der nutzer wird hier in kenntnis gesetzt über die nutzung seiner persönlichen daten durch facebook oder durch dritte. Das passiert auf jeden fall in übereinstimmung mit artikel 6 der unten beschriebenen richtlinie, denn der user wird hier klipp und klar aufgeklärt was mit seinen daten passiert. Vielleicht wird irgendwann ja noch eine tiefrgündigere aufklärung der nutzer folgen, vielleicht auch nicht.
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Hallo. Reine Interessensfrage: hast du Jura schon zu Ende studiert und arbeitest irgendwo, oder befindest du dich noch im Studium?

Ich hätte dann folgende wichtige Fragen, angelehnt an meine Startfrage.

Ich habe ja geschrieben, dass beim Zugriff auf die Facebook-Seite ein Programm automatisch runtergeladen wird, welches die Zugriffe auf Homepages speichert.

a) Welches Recht steht hinter dieser Aktion? Vom User erfolgt ja keine Einwilligung. Es wird kein Programm explizit vom User installiert.

b) Was für Gründe werden angegeben, dass Facebook solche Daten erheben darf?

c) Warum wird gesetzlich nichts gegen eine solche Aktion unternommen? Oder doch?

Danke für deine Antworten! Ich weiß echt nicht, wer mir diese Fragen sonst noch beantwortet hätte.
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ich bin im moment im letzten semester und muss jetzt für meine prüfungen lernen. Deshalb kann ich dir im moment keine gute antwort auf deine fragen geben. Vorher muss ich mich in den unterricht einlesen und das braucht seine zeit. Erinner mich bitte im januar nochmal daran
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But there is nobody :(
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SO NOBODY CARES, THAT THE JOKE UG OT IT :?????????????????

:DDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDDD

AHahahahahahahaaha gemb so funny XDXDd;q2 D:XSADSD
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elo flexican :XDSADSADASSSSSVCASFASFAS
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AHahahahahahahaaha gemb so funny XDXDd;q2 D:XSADSD
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"Bekanntlich wird beim Zugriff auf die Facebook-Seite eine Software an den Rechner geschickt und unter Cookies installiert, die dann alle Web-Zugriffe trackt und diese Daten zu Facebook-Datenbanken abschickt."

Das ist noch so, ja.

"Wie wird das gesetzlich international geregelt? Gilt hier nur ein einziges Gesetz für alle Staaten, oder muss sich Facebook unbedingt an die Regeln der einzelnen Länder anpassen, je nach dem, von wo man auf die Seite zugreift?"

Deutschland hat da ein eigenes Gesetz zu afaik. EA Origin musste sich doch, was deutsche Nutzer betrifft, einschränken... oder liege ich da falsch?
Hat Deutschland wirklich ein Gesetz, welches funktioniert?

Hier unter "http://www.golem.de/0902/65345.html" ist ein Beispiel dafür gegeben, wie Facebook nach seinem eigenen Belieben und Ermessen die AGB's ändert, sodass sie 2 Wochen lang unbemerkt stehen.

Ich frage mich, welche Stellung das US-Gesetz zum Datenschutz überhaupt einnimmt und wie das international geregelt wird.

Es wird doch immer wieder das gleiche geschehen: irgendein "Verbesserungs-Update" von Facebook, welches unbemerkte Regeln-Änderungen oder speziell ausgefertigte "Sicherheitslücken" mit sich bringt, um die Daten beliebig zu manipulieren.

Das Problem mit der Sicherheit in sozialen Netzwerken besteht schon seit 2005, braucht denn die EU oder Deutschland wirklich so lange, um da die Sicherheitsfortschritte zu machen?
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SO FACEBOOK KNOWS ABOUT MY SHEMALE FETISH? NOOOEZ
Ich möchte gar nicht erst wissen, was die sonst noch über mich wissen :d hab zwar nichts zu verstecken, aber es ist schon noch bedenklich.
gesetzlich ist facebook an die richtlinien 95/46/EC und 2002/58/EC gebunden

Was die erste richtlinie angeht so empfehle ich die lektüre der artikel:
1 ; 4 ; 6; ; 7 ; 8 ; 12 ; 16 ; 17 und der wichtigste artikel: 25 (ausnahme durch artikel 26

Was die zweite richtlinie betrifft sind folgende artikel von bedeutung:
1 ; 4 ; 5

Ich könnte das hier lang und breit erklären aber dafür werde ich nicht bezahlt :D
Kannst du mir vielleicht noch sagen, inwieweit die EU das Wort über Facebook hat (und Facebook hat ihren Sitz ja in den USA).
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KAPITEL IV ÜBERMITTLUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IN DRITTLÄNDER

Artikel 25

Grundsätze

(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß die Übermittlung personenbezogener Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind oder nach der Übermittlung verarbeitet werden sollen, in ein Drittland vorbehaltlich der Beachtung der aufgrund der anderen Bestimmungen dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften zulässig ist, wenn dieses Drittland ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.


dh, dass das drittland, hier die USA, die richtlinie in ihrer gesamtheit zu beachten hat. Darunter fällt auch artikel 6:

ABSCHNITT I GRUNDSÄTZE IN BEZUG AUF DIE QUALITÄT DER DATEN

Artikel 6

(1) Die Mitgliedstaaten sehen vor, daß personenbezogene Daten

a) nach Treu und Glauben und auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden;

b) für festgelegte eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben und nicht in einer mit diesen Zweckbestimmungen nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden. Die Weiterverarbeitung von Daten zu historischen, statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken ist im allgemeinen nicht als unvereinbar mit den Zwecken der vorausgegangenen Datenerhebung anzusehen, sofern die Mitgliedstaaten geeignete Garantien vorsehen;

c) den Zwecken entsprechen, für die sie erhoben und/oder weiterverarbeitet werden, dafür erheblich sind und nicht darüber hinausgehen;

d) sachlich richtig und, wenn nötig, auf den neuesten Stand gebracht sind; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit im Hinblick auf die Zwecke, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet werden, nichtzutreffende oder unvollständige Daten gelöscht oder berichtigt werden;

e) nicht länger, als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht. Die Mitgliedstaaten sehen geeignete Garantien für personenbezogene Daten vor, die über die vorgenannte Dauer hinaus für historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke aufbewahrt werden.

(2) Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat für die Einhaltung des Absatzes 1 zu sorgen.


Sollten die USA nicht für einen ausreichendes schutzniveau sorgen, so kann die kommission den austausch der daten verhindern:

4) Stellt die Kommission nach dem Verfahren des Artikels 31 Absatz 2 fest, daß ein Drittland kein angemessenes Schutzniveau im Sinne des Absatzes 2 des vorliegenden Artikels aufweist, so treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit keine gleichartige Datenübermittlung in das Drittland erfolgt.


Bonus: wir haben uns im unterricht die frage gestellt, wie es sein kann dass ein unternehmen im ausland an europäisches recht gebunden ist. Die antwort darauf findest du in artikel 3:
Artikel 3

Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nicht automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einer Datei gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

In anderen worten: sobald personenbezogene daten (s. artikel 2 zwecks definition) von einem eu bürger verarbeitet werden, unterliegt der verarbeiter dem eu recht.
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Vielen Dank für die Info!

Weil du hier bis jetzt der einzige zu sein scheinst, der meine Fragen so beantwortet, wie ich es mir von Anfang an gewünscht habe, möchte ich es wagen, dir noch paar Fragen zu stellen. Sei mir nicht böse bitte, hoffentlich findest du aber auch etwas Zeit dafür.

Es ist doch offensichtlich, dass Facebook gegen jede vernünftige Regel verstösst, was die Sicherung personenbezogener Daten angeht. Wäre es möglich, hier der Facebook-Seite gesetzlich eine Sperre zu verpassen, z.B. dadurch, dass die Seite durch alle Internet-Anbieter Deutschlands gesperrt wird? Wenn ja, bestehen hier für Deutschland irgendwelche große Nachteile, oder hofft D. einfach auf eine schöne sichere Welt unter dem blauen Himmel in Zukunft?
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bin leider kein experte auf dem gebiet. Juristisch ist so eine sperre natürlich möglich, artikel 25 erlaubt das ja explizit. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das auf politischer ebene grossen anklang findet. Zuerst muss die Kommission ja die einschätzung zum datenschutzniveau der usa senken, erst dann können die mitgliedsländer handeln. So würden die USA erst von der EU eine schelte bekommen und würden dann von den europäischen mitgliedstaaten wie ein schurkenstaat behandelt werden. Halte ich persönlich, wie gesagt, für politisch sehr heikel (von einer wahrscheinlichen gegenreaktion der USA mal ganz abgesehen)
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Ich würde als Facebook-IP-Sperrer so argumentieren:

Weil sich Facebook so schlampig mit Benutzerdaten umgeht - entgegen der vielen kritischen und "bittenden" Äußerungen aus unterschiedlichen Ländern und innerhalb mehrerer Jahren, ist es sogar angerbacht - insbesondere gegenüber dem eigenen Volk - die IP zu sperren. Das wäre kein schlechter Ausdrück der USA gegenüber. Wenn sich die USA an Facebook besonders gebunden fühlt und der IP-Sperre besonders empfindlich, dann müsste die USA selbst schon längst (als Respekt-Zeichen gegenüber der EU) etwas unternommen haben. Es werden ja nicht alle Dienste und Exporte der USA in EU toleriert und akzeptiert - was nicht heißt, dass man damit die USA schmälert.
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man schmälert aber die glaubwürdigkeit der usa und würde sie damit auf ein podest mit iran, nordkorea usw setzen.

Wozu brauchst du denn die ganzen infos
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mmn ist das übertrieben gesagt. Wenn EU Rechte definiert, die nicht eingehalten werden (wollen), ist das der Grund genug, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. Und der Verbot von Facebook wäre mmn eine noch mildere und aus juristischer Sicht notwendige Konsequenz.

Die Infos brauche ich für meine Seminararbeit. Eigentlich heißt das Thema Soziale Netzwerke, und hier wollte ich verstehen, wie und warum das Gesetz gegenüber Facebook funktioniert.
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Quotez.B. dadurch, dass die Seite durch alle Internet-Anbieter Deutschlands gesperrt wird?
Sorry, aber die grundlage für die möglichkeit wurde zum glück gerade erst gekippt. IP-Sperren wirst du also sobald nicht sehen, und erstrecht nicht DNS-+IP-Sperren.

Facebook könnte höchstens z.B. dazu angehalten werden, die Anmeldung auf deren Seite aus Deutschland zu unterbinden. (Nicht dass das 100% aller leute davon abhalten würde, wenn sies wirklich nutzen wollten - so ein proxy ist ja schon schwer zu nutzen - aber im grunde hätte man damit FB vom deutschen Markt verdrängt)
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Hallo. Kannst du mir vielleicht noch mal erklären, warum das gerade "zum Glück" nicht passiert ist? Was meinst du mit "gerade": meinst du den Fall in Schleswig-Holstein? Und warum denkst du, dass die IP-Sperre nicht so schnell geschehen wird/würde? Siehst du da konkrete Hindernisse (z.B. Nachteiile für den deutschen Markt etc..)?
Danke für deine Erklärungen!
Parent
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesrat-besiegelt-Aus-fuer-Websperren-1397274.html

IP-Sperren, aus dem Selben Grund wie DNS-Sperren (das eine wäre nur konsequenter und effizienter).

"Zum Glück", weil eben genau diese Infrastrukturen, die dafür geschaffen werden müssten, nicht nur zum "Schutz" der Bürger genutzt werden kann, sondern auch zur einschrenkung der freien Meinungsäußerung und -bildung durch das filtern bestimmter inhalte die bestimmten Interessengruppen misfallen.

Für den Markt hätte es (sofern es nur national und nicht z.m. EU-Weit bzw. mehr oder weniger Weltweit genutzt und von der selben Stelle kontrolliert werden würde, nur insofern Auswirkungen, dass die Medienpräsenz bestimmter Dienstleister oder Händler geschwächt werden könnte und so der binnenmarkt von einer Instanz z.m. stark beeinflusst werden könnte. (Und ja ich meine z.T. lobbyisten)

Ist aber nur meine einschätzung.

Ohne das Oben behandelte Gesetz und die "Filtereinrichtungen" der Provider ist eine IP- oder DNS-Sperre innerhalb deutschlands praktisch nicht möglich.
Parent
Wer ist Kai dnsbrg :D er hat mich eben bei facebook geaddet und wir kennen nur tAli snuble w0nd3r und buzzer zusammen :D
ich weiß wer dat ist :P
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ja wer is das, wollte mich auch adden?
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dürftest du eigtl nich kennen... war nur auf cc5 iirc :D Vllt addet er alle in der cf-gruppe :D
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ja wer ist das bitte sven???
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Das hilft auch nicht weiter Mr. Francisco :)
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Hab auch keine Ahnung, fands nur komisch dass du mich da erwähnt hast. :-D
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das frag ich mich auch :S
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zu viel freetime?
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