Als Absetzung für Abnutzungen (kurz AfA; handelsrechtlich Abschreibungen) wird die steuerrechtlich zu ermittelnde Wertminderung von Anlagevermögen bezeichnet.
Die Absetzung für Abnutzung wird geprägt durch das Einkommensteuergesetz, das diesen Begriff synonym zur Abschreibung verwendet, die in der Betriebswirtschaft gebräuchlich ist. Während allerdings betriebswirtschaftlich jede Wertminderung als Abschreibung bezeichnet wird, unterscheidet das Steuerrecht die folgenden Varianten:
* die handelsrechtlich planmäßig angesetzte Abschreibung wird Absetzung für Abnutzung genannt
* die außerplanmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen entsprechen der steuerlichen Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA)
* die außerplanmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen entsprechen der steuerlichen Teilwertabschreibung.
gibts den überhaupt noch?
wow > et
http://www.pumu.eu/afa.avi
Abschreibung an
Anlage
* die handelsrechtlich planmäßig angesetzte Abschreibung wird Absetzung für Abnutzung genannt
* die außerplanmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen auf das Anlagevermögen entsprechen der steuerlichen Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA)
* die außerplanmäßigen handelsrechtlichen Abschreibungen auf das Umlaufvermögen entsprechen der steuerlichen Teilwertabschreibung.