Hessisches Schulrecht (ger)
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21 Jan 2008, 18:13
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Journals
Hallo crossfire,
da ich gerade ein relativ großes Problem mit meinem Deutschlehrer (12. Klasse Grundkurs) habe und dieses wahrscheinlich nicht mit Hilfe von ein wenig deutscher Bürokratie zu lösen ist wollte ich euch mal fragen was ihr über das hessische Schulrecht (falls man das überhaupt so nennt HIER WAR MAL EIN DEUTSCHER RECHTSCHREIBFEHLER DANKE) wisst bzw. was für Rechte ich als Schüler gegebenüber meinem Lehrer habe.
Gehört habe ich z.B., dass ein Lehrer die Gesamtnote aus min. 50% mündlicher Leistung und der Differenz 100%- mündlichen Anteil aus schriftlichem Durchschnitt bestehen lassen MUSS (dies ist auch Gang und Gebe bei ALLEN anderen Lehrern, die ich habe).
Ebenso hat der Lehrer die Pflicht seinen Schülern mindestens ein mal eine KONKRETE Note über seine mündliche Leistung zu sagen.
Dementsprechend hoffe ich auf eure Hilfe. Am liebsten wären mir Links zu offiziellen Quellen oder irgendsowas.
Zur Erläuterung: Ich habe in meinen 2 Klausuren 5 und 9 Punkte geschrieben und während des ersten mündlichen Zwischenstandes nannte mein Lehrer keinem in unserem Kurs eine konkrete mündliche Note (nur sowas wie "substantiell in Ordnung quanitität lässt aber zu wünschen übrig") gegeben. Meine "Einschätzung" war ungefähr so "Fragen fast immer perfekt beantwortet, Quantität liegt im oberen Drittel und fast druckreifes Deutsch in der Arbeit". Aus meiner Sicht und dem Sicht des Kurses sollte das wohl so 10-13 Punkten entsprechen. Nun will mir aber mein Lehrer aufgrund der 5 Punkte in der ersten Klausur nur 7 Punkte im Zeugnis geben. Selbst nach gut einer halben Stunde Diskussion konnte sich mein Lehrer nicht auf eine konkrete mündliche Note für mich festlegen (bzw. wollte das nicht) und ebenso fand er keine plausible Begründung wieso er mir 7 Punkte geben will ("ja, ich muss die 5 Punkte berücksichtigen" vollkommener Stuss wenn er mal meine Note berechnet hätte und nicht irgendwie aus seinem fetten Bauch entschieden hätte)
Ich hoffe ihr seht selbst, dass da wohl etwas nicht stimmen kann.
da ich gerade ein relativ großes Problem mit meinem Deutschlehrer (12. Klasse Grundkurs) habe und dieses wahrscheinlich nicht mit Hilfe von ein wenig deutscher Bürokratie zu lösen ist wollte ich euch mal fragen was ihr über das hessische Schulrecht (falls man das überhaupt so nennt HIER WAR MAL EIN DEUTSCHER RECHTSCHREIBFEHLER DANKE) wisst bzw. was für Rechte ich als Schüler gegebenüber meinem Lehrer habe.
Gehört habe ich z.B., dass ein Lehrer die Gesamtnote aus min. 50% mündlicher Leistung und der Differenz 100%- mündlichen Anteil aus schriftlichem Durchschnitt bestehen lassen MUSS (dies ist auch Gang und Gebe bei ALLEN anderen Lehrern, die ich habe).
Ebenso hat der Lehrer die Pflicht seinen Schülern mindestens ein mal eine KONKRETE Note über seine mündliche Leistung zu sagen.
Dementsprechend hoffe ich auf eure Hilfe. Am liebsten wären mir Links zu offiziellen Quellen oder irgendsowas.
Zur Erläuterung: Ich habe in meinen 2 Klausuren 5 und 9 Punkte geschrieben und während des ersten mündlichen Zwischenstandes nannte mein Lehrer keinem in unserem Kurs eine konkrete mündliche Note (nur sowas wie "substantiell in Ordnung quanitität lässt aber zu wünschen übrig") gegeben. Meine "Einschätzung" war ungefähr so "Fragen fast immer perfekt beantwortet, Quantität liegt im oberen Drittel und fast druckreifes Deutsch in der Arbeit". Aus meiner Sicht und dem Sicht des Kurses sollte das wohl so 10-13 Punkten entsprechen. Nun will mir aber mein Lehrer aufgrund der 5 Punkte in der ersten Klausur nur 7 Punkte im Zeugnis geben. Selbst nach gut einer halben Stunde Diskussion konnte sich mein Lehrer nicht auf eine konkrete mündliche Note für mich festlegen (bzw. wollte das nicht) und ebenso fand er keine plausible Begründung wieso er mir 7 Punkte geben will ("ja, ich muss die 5 Punkte berücksichtigen" vollkommener Stuss wenn er mal meine Note berechnet hätte und nicht irgendwie aus seinem fetten Bauch entschieden hätte)
Ich hoffe ihr seht selbst, dass da wohl etwas nicht stimmen kann.
Mein Opa war Schulrat, ich weiß das. Die geben dann eine Meldung zum Klärungsbedarf an die Schule. Der Direktor zitiert dann den Lehrer und dann gibt's Rüffel. Am besten ein paar konkrete Regularien nennen gegen die er Verstoßen hat.
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=f37d4db25bff9c0bb36bbee0433afd24
Edit: gerade mal alles über Leistungsbewertung durchgelesen, scheint wohl so, dass die Zusammensetzung von Zeugnisnoten durch die Schule selbst bestimmt wird. Daher scheint wohl meine Vermutung richtig zu sein.
ich glaube nicht dass du da viele chancen haben wirst
hast nen link dann würde ich mich gerne anmelden...
kein bock danach zu suchen
muss jetzt essen ^^
forgot to take a pic - will do it next time!
natürlich ist jede beamten entscheidung einklagbar, wir leben ja in einer demokratie, aber bringen tut es nichts!
is dir wahrscheinlich keine hilfe ;P
imo so geregelt, das man das bekommen kann was halt rechnerisch möglich ist.
gL
abi ist overrated, mach dir mal keinen stress wegen nem pünktchen :p
wähle doch das nächste mal die Linke, dann gibt's eine Schule für alle.
Da wird man schlauer.
edit:
ok habs gelesen
denke ma die lehrer sind immer im recht
musste auch bibuy machen wegen 5 @ englisch, obwohl klassenkameraden alle realistisch meinten mündlich 3 mindestens und schriftlich hatte ich 4
aber hey lehrer @ immer recht gG
sonst frag doch mal flyingDJ
2. Wenn das nix bringt, würd ichs persönlich sein lassen. Je nach Lehrer biste völlig unten durch wenn du über "höhere Instanzen" etwas unternimmst und kannst das auch zu spüren bekommen (Er kann zudem immer ne Begründung für seine Notenvergabe finden)
Ich war krank in den 2 Wochen bevor ich mein "Fachrefferat" halten mußte. Genau an dem Tag, an dem ich es hätte halten müssen, bin ich wieder zur Schule gegangen.
Mein Lehrer bestand darauf, daß ich das Referat an diesem Tag halten müsse ohne wenn und aber, auch wenn ich aufgrund einer schweren Stirnhöhlenvereiterung keinerlei Vorbereitungszeit hatte.
Klassleiterin, Beratungslehrer, Direktor, alle anderen Lehrer, jeder gab mir Recht, doch dieser Lehrer gab mir die Note 6 - 70% meiner mündlichen Note, im Abiturfach
Resultat? Eine 5 in meinem Abizeugnis und wochenlanges Kräfteverschwenden meinerseits und meiner Eltern
p.s.: aber hey, ET hab ich ganz alleine installiert, shice auf schule ;)
leider waren ich & viele leute die ich kenne genauso, heut weiss ichs besser...
aber wenn er dich wirklich reinreissen will dann wird ers tun, da kann man in einem fach, das so viel interpretationsspielraum gibt wie deutsch, nicht viel machen =/
aber wenn du schriftlich 7 stehst ballert er dir bestimmt keine 3 mündlich rein, ausser er kann dich wirklich nicht leiden, solang du über 5 stehst kann er dich ja, dann kann er dir höchstens den abischnitt versauen wenn er will
naja gL mit deinem problem auf jeden ;)