Nachtschicht nach Prüfung (GER)

hab mal ne frage.

hatte heute meine abschlussprüfung (ging von 7:30 - bis 13:30 uhr).
normalerweise hätte ich nachtschicht gehabt, wurde aber von meinem ausbilder nen tag vorher frei gestellt (geht ja auch nicht früh um 6 uhr mit der nachtschicht fertig sein und dann gleich in die prüfung gehen ;p).

nun hab ich aber das problem dass ich heute abend 22 uhr wieder auf der matte stehen muss.
ist das rechtens?

dachte immer ein prüfungstag zählt bereits als arbeitstag...korrigiert mich wenn ich mich irre.
hoffe hier kennt sich jemand aus. :D

danke im voraus. :)
Comments
36
nimm den zuschlag mit. also geh arbeiten . . . np
die zuschläge sind sehr mickrig. ist auch von vornherein schon mit ins lehrlingsgehalt gerechnet ;p muss ingesamt 7 tage nachtschicht nacheinander arbeiten (eine davon 12 stunden) hab dann 3 tage frei (eher 2,5 denn den einen tag verpennt man ja noch total).

ingesamt hab ich jeden monat ca 430 - 450 euro.

übelste kohle...................



...........nicht.
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Quoteeine davon 12 stunden

habt ihr keinen personalrat oder so? so lange darf man am stück gar nicht arbeiten, egal ob lehrling oder ausgelernter.
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darf man, mit einer sondergenehmigung.

unser betrieb hat gleich 2. und zwar dass wir am wochenende arbeiten "dürfen" und sonntags 12 stunden schieben können.
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ihr glücklichen ey
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was man darf/nicht darf und was passiert- ist immer was anderes
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haha was machste feines ?

also weil wegen nur so wenig kohle
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afaik zählt die zeit in der du geprüft wirst als arbeitszeit, und bis zu 10 std darfst du am tag arbeiten, also kannste doch noch 4 std nachher arbeiten, dann musst du allerdings wieder 11 std pause machen :P

also wenn er möchte, dass du nachher um 22h für 4 std da bist, dürftest du um 13h erst wieder arbeiten. (was hast du für tolle arbeitszeiten?!^^)
zwischenprüfung zählt als arbeitstag..aber danach muss man arbeiten afaik..also wird es bei der prüfung auch so sein oder?

andere sache: wenn du deine abschlussprüfung hats is deina rbeitsverhältnis doch eh beendet oder?

wird bei mir jedenfalls sos ein..werde nach meiner abschlussprüfung keinen tag mehr in meinem betrieb verbringen ;) geht gleich weiter ins ausland
ne mein ausbildungsvertrag endet erst am 31. august, solange müssen die mich noch beschäftigen, egal ob ich bestanden habe oder nicht...außer ich lass mir natürlich was zu schulden kommen. :D

naja als ich noch keine 18 war konnte ich nach der praktischen ZWISCHENprüfung nach hause, die ging aber auch mehrere stunden...da hat mir mein ausbilder dann frei gestellt ob ich nach hause gehe oder nicht.

ich will halt nur wissen ob die abschlussprüfung nicht eigentlich auch als arbeitstag zählt?

in der berufsschulzeit war es so dass man mindestens 5 stunden in der schule sein muss und dann zählt es als 8-stündiger arbeitstag.
wenn ich nach der schule am wochenende zur nachtschicht musste, bin ich ja nicht auch gleich den tag abends gegangen, sondern erst nachdem ein tag frei dazwischen war.

mal ganz abgesehen davon wie das nun ist, ist es ne ganz schön krasse körperliche belastung mit diesen ganzen tageszeitengewechsel undso -_-
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Deine Ausbildung endet mit dem bestehen der Prüfung an eben diesem tag (nach dem mündlichen). danach muss der AG dich auch nicht mehr beschäftigen, und wenn dann zum vollen gehalt. hatte ich nämlich auch paar schöne diskussionen mit meinem AG, der wollte mich noch 2 monate als lehrling bezahlen und erst nachdem er mit der IHK gesprochen hatte hat er mir dann geglaubt.

"Besteht der /die Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung."
nachzulesen hier http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildung/InfoAzubi/Ausbildung.jsp

d. h. mit anderen worten wenn der dich nicht übernimmt biste nach der prüfung arbeitslos oooder aber er sagt nix, du gehst weiter arbeiten und hast automatisch eine festanstellung dadurch das er nicht widerspricht :]

e: keine ahnung ob man nach der prüfung arbeiten gehen muss oder nicht, so ein schlaumeier bin ich dann auch wieder nich :<
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deine lebenserfahrung hätte ich gerne! :D
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und meine hautfarbe? :D <3
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arschloch! xD
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nach abschlussprüfung is schicht im schacht. entweder du wirst übernommen (befristet oder unbefristet) oder du leistest den anderen 4 millionen deutschen gesellschaft
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aber erst nach den 2 anderen prüfungsteilen ^^ das wird dann so am 30.6. sein.
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nach der mündlichen is sense. schriftliche werden immer vor der mündlichen durchgeführt :p
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vittu ruma kieli
was lernst du denn?
drucker :b

so flyer, visitenkarten und sowas drucken wir.
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Ist drucker nicht einer der bestbezahlten azubibereiche.. ?!
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wenn es nach tarif bezahlt wird, dann ja.
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poor you :(
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sehr gut, das habe ich in meiner zivizeit auch gemacht in einer behinderten werkstatt.
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L===L du konntest zuhause arbeiten?
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Was bistn du fürne Muschi.
vaGgi halt
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Das war meine Intention! :-D
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schulstunden = arbeitsstunden
8h täglich = pflicht (je nach arbeitsvertrag)
dachte aber immer prüfungstage haben sonderbestimmungen. :p

naja dann muss ich heute wohl gehen. :(
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brauchst nur 5 Schulstunden um nicht mehr arbeiten zu müssen
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jibt halt nüscht im osten, digga!
Nach Gesetzgebung müssen mindestens 10h zwischen arbeitsende und arbeitsanfang liegen. (Im regulären Angestelltenverhältnis)
egal was alle hier erzählen, wenn du dort weiter arbeiten willst, muck nicht auf!

du wirst wahrscheinlich eh bestimmt nen 1jahres vertrag haben jetzt nach der ausbildung, oder?
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