Nachtschicht nach Prüfung (GER)
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4 May 2010, 14:15
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Journals
hab mal ne frage.
hatte heute meine abschlussprüfung (ging von 7:30 - bis 13:30 uhr).
normalerweise hätte ich nachtschicht gehabt, wurde aber von meinem ausbilder nen tag vorher frei gestellt (geht ja auch nicht früh um 6 uhr mit der nachtschicht fertig sein und dann gleich in die prüfung gehen ;p).
nun hab ich aber das problem dass ich heute abend 22 uhr wieder auf der matte stehen muss.
ist das rechtens?
dachte immer ein prüfungstag zählt bereits als arbeitstag...korrigiert mich wenn ich mich irre.
hoffe hier kennt sich jemand aus. :D
danke im voraus. :)
hatte heute meine abschlussprüfung (ging von 7:30 - bis 13:30 uhr).
normalerweise hätte ich nachtschicht gehabt, wurde aber von meinem ausbilder nen tag vorher frei gestellt (geht ja auch nicht früh um 6 uhr mit der nachtschicht fertig sein und dann gleich in die prüfung gehen ;p).
nun hab ich aber das problem dass ich heute abend 22 uhr wieder auf der matte stehen muss.
ist das rechtens?
dachte immer ein prüfungstag zählt bereits als arbeitstag...korrigiert mich wenn ich mich irre.
hoffe hier kennt sich jemand aus. :D
danke im voraus. :)
ingesamt hab ich jeden monat ca 430 - 450 euro.
übelste kohle...................
...........nicht.
habt ihr keinen personalrat oder so? so lange darf man am stück gar nicht arbeiten, egal ob lehrling oder ausgelernter.
unser betrieb hat gleich 2. und zwar dass wir am wochenende arbeiten "dürfen" und sonntags 12 stunden schieben können.
also weil wegen nur so wenig kohle
also wenn er möchte, dass du nachher um 22h für 4 std da bist, dürftest du um 13h erst wieder arbeiten. (was hast du für tolle arbeitszeiten?!^^)
andere sache: wenn du deine abschlussprüfung hats is deina rbeitsverhältnis doch eh beendet oder?
wird bei mir jedenfalls sos ein..werde nach meiner abschlussprüfung keinen tag mehr in meinem betrieb verbringen ;) geht gleich weiter ins ausland
naja als ich noch keine 18 war konnte ich nach der praktischen ZWISCHENprüfung nach hause, die ging aber auch mehrere stunden...da hat mir mein ausbilder dann frei gestellt ob ich nach hause gehe oder nicht.
ich will halt nur wissen ob die abschlussprüfung nicht eigentlich auch als arbeitstag zählt?
in der berufsschulzeit war es so dass man mindestens 5 stunden in der schule sein muss und dann zählt es als 8-stündiger arbeitstag.
wenn ich nach der schule am wochenende zur nachtschicht musste, bin ich ja nicht auch gleich den tag abends gegangen, sondern erst nachdem ein tag frei dazwischen war.
mal ganz abgesehen davon wie das nun ist, ist es ne ganz schön krasse körperliche belastung mit diesen ganzen tageszeitengewechsel undso -_-
"Besteht der /die Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit dem Bestehen der Abschlussprüfung."
nachzulesen hier http://www.rhein-neckar.ihk24.de/produktmarken/aus_und_weiterbildung/ausbildung/InfoAzubi/Ausbildung.jsp
d. h. mit anderen worten wenn der dich nicht übernimmt biste nach der prüfung arbeitslos oooder aber er sagt nix, du gehst weiter arbeiten und hast automatisch eine festanstellung dadurch das er nicht widerspricht :]
e: keine ahnung ob man nach der prüfung arbeiten gehen muss oder nicht, so ein schlaumeier bin ich dann auch wieder nich :<
so flyer, visitenkarten und sowas drucken wir.
8h täglich = pflicht (je nach arbeitsvertrag)
naja dann muss ich heute wohl gehen. :(
du wirst wahrscheinlich eh bestimmt nen 1jahres vertrag haben jetzt nach der ausbildung, oder?